Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Definitionen
Fahrrad/Fahrräder: die von Rent‑a‑Bike van Dam bereitgestellten Fahrräder und E‑Bikes.
Hub / Abholort: der Geo‑getaggte Ort, der in der App angezeigt wird und an dem die Fahrräder abgeholt und zurückgebracht werden.
Mitglied: eine natürliche Person, die ein Abonnement bei Rent‑a‑Bike van Dam abgeschlossen hat.
Fahrende Person (Fahrer): die Person, die die Reservierung vornimmt und ein Fahrrad für sich selbst und/oder Mitfahrende nutzt.
Mitfahrende Person: eine Person, die ein Fahrrad nutzt, das von einem Fahrer gemietet wurde.
App: die mobile Anwendung von Rent‑a‑Bike van Dam.
Smartlock: das AXA E‑Schloss oder ein vergleichbares elektronisches Schloss, mit dem Fahrräder verriegelt/entriegelt werden.
Kundendienstzeiten: täglich 10:00 – 17:00 Uhr (CET) von April bis September. Angepasste Zeiten von November bis März.
2. Registrierung, Hardware‑ und Softwareanforderungen
● Der Fahrer muss ein Profil erstellen und sich über die App registrieren, bevor er die Dienste nutzen kann.
● Der Fahrer muss sicherstellen, dass die an Rent‑a‑Bike van Dam übermittelten Informationen korrekt sind und diese aktuell halten.
● Das Mindestalter zur Nutzung der App und Fahrzeuge beträgt 12 Jahre.
● Der Fahrer benötigt ein Smartphone mit durchschnittlicher Hardwareleistung, Internetzugang, Bluetooth sowie GPS‑ und/oder Galileo‑Satellitennavigationssystem. Die App setzt iOS (Apple Inc.) oder Android (Google Inc.) voraus.
3. Vertragszweck, Zahlung, Zustandekommen des Vertrags, Korrekturmöglichkeiten, Kündigung, Überführungskosten
3.1 Pay‑As‑You‑Go
● Möchte der Fahrer nur ein Fahrrad mieten, wählt er die Option „Fahrrad reservieren“.
● Eine Reservierung kann ein oder mehrere Fahrräder umfassen und für den Fahrer selbst und/oder weitere Mitfahrende erfolgen.
● Der klickbare Button „Fahrrad auswählen und entsperren“ stellt ein rechtlich verbindliches Angebot von Rent‑a‑Bike van Dam an den Fahrer dar, die ausgewählten Fahrräder gemäß diesen AGB und den in der App angezeigten Preisen zu mieten. Durch Klicken auf diesen Button nimmt der Fahrer das Angebot an, der Vertrag kommt zustande, und die Miete beginnt sofort.
● Der aktuelle Mietpreis wird während der Miete in der App angezeigt.
● Nach Bestätigung der Reservierung wird der Fahrer über die Kosten der Fahrt informiert. Die Zahlung erfolgt nach Beendigung der Miete über die verknüpfte Zahlungsmethode. Anschließend sendet Rent‑a‑Bike van Dam eine Zahlungsbestätigung an die E‑Mail‑Adresse des Fahrers.
● Der Fahrer kann eine Reservierung bis zum ersten Entsperren des Fahrrads während einer Miete stornieren. In diesem Fall wird der gesamte Mietpreis zurückerstattet, abzüglich etwaiger Bearbeitungsgebühren.
● Die Miete endet, wenn der Fahrer das Fahrrad bzw. die Fahrräder zum gleichen Abholort zurückbringt und in der App auf „Fahrrad verriegeln und Fahrt beenden“ tippt und den Vorgang abschließt, bis das Ende der Miete in der App bestätigt wird. Alle Fahrräder und E‑Bikes müssen physisch gemäß den Anweisungen in der App verriegelt werden.
Überführungskosten (Luftlinie zur Abholstation)
● Bis einschließlich 5 km: € 30
● Über 5 km bis einschließlich 15 km: € 60
● Über 15 km bis einschließlich 50 km: € 120
● Über 50 km oder nicht auffindbar: Tageswert des Fahrrads (siehe Artikel 5)
4. Mängel und Schäden am Fahrzeug
● Bevor der Mieter das Fahrzeug entsperrt und in Betrieb nimmt, muss er es auf sichtbare Mängel oder Schäden prüfen – darunter, aber nicht beschränkt auf Reifen, Beleuchtung, Bremsen, Sattel und Lenker. Wenn ein Mangel oder Schaden festgestellt wird, der das Fahrzeug unsicher macht, muss der Mieter die Miete über „Miete stornieren“ in der App abbrechen. Für den Mangel oder Schaden werden keine Kosten berechnet.
● Weder der Mieter noch Mitfahrende dürfen ein Sicherheitsgefährdendes Fahrzeug nutzen (z. B. bei Schäden oder Defekten).
5. Haftung des Mieters
● Das Fahrrad muss jederzeit während Pausen und am Mietende abgeschlossen werden. Sollte dies nicht möglich sein, muss der Mieter umgehend Rent‑a‑Bike van Dam via WhatsApp oder E‑Mail kontaktieren. Über die Schlosstaste kann das Fahrrad jederzeit manuell abgeschlossen werden. Der Mieter haftet jederzeit für nicht korrekt beendete Fahrten. Die laufende Mietdauer oder der Tageswert des Fahrrads bei Diebstahl können dafür in Rechnung gestellt werden.
● Der Mieter haftet für Schäden durch Diebstahl oder Beschädigung seines Fahrzeugs und des Fahrzeugs der Mitfahrenden während der Mietdauer.
● Der Mieter muss die Miete für sich und Mitfahrende beenden. Eine nicht korrekt beendete Miete verlängert sich automatisch und dem Mieter werden die geltenden Überführungskosten berechnet.
● Wird die Miete nicht beendet und der Mieter kann nicht für die laufende Miete abgerechnet werden, informiert Rent‑a‑Bike van Dam den Mieter, das Fahrzeug zurückzubringen. Der Mieter muss innerhalb von 48 Stunden antworten, ansonsten gilt das gemietete Fahrzeug – sofern es nicht gefunden und zurückgebracht wird – als verloren oder gestohlen, und der Mieter haftet entsprechend wie unten beschrieben.
● Der Mieter ist verantwortlich für die Richtigkeit und Aktualität aller an Rent‑a‑Bike van Dam übermittelten Daten und stellt Rent‑a‑Bike van Dam von Schäden oder Ansprüchen aufgrund fehlerhafter oder veralteter Angaben frei.
Haftung bei Verlust oder Diebstahl des Fahrzeugs – keine vereinbarte Begrenzung
● Hat der Mieter das Fahrzeug nicht mit dem AXA E‑Schloss gesichert und das Fahrzeug verschwindet, wird er über den Verlust oder Diebstahl informiert und erhält 48 Stunden zur Reaktion. Reagiert er nicht, gilt das Fahrzeug, sofern es nicht gefunden wird, als verloren oder gestohlen, und der Mieter haftet. Wenn das Fahrzeug 7 Tage vermisst wird, kann Rent‑a‑Bike van Dam folgende Beträge direkt der Kreditkarte des Mieters belasten:
Fahrrad: Tageswert des Fahrzeugs
E‑Bike: Tageswert des Fahrzeugs
● Wird der Mieter wie beschrieben wegen eines vermissten Fahrzeugs belastet und das Fahrzeug später gefunden, erstattet Rent‑a‑Bike van Dam 60 % bei Rückgabe innerhalb von 60 Tagen nach Meldung, 30 % bei Rückgabe innerhalb von 90 Tagen. Nach 90 Tagen keine Rückerstattung.
● Dem Mieter ist ausdrücklich gestattet nachzuweisen, dass kein finanzieller Schaden oder eine Wertminderung eingetreten ist oder dass sie erheblich geringer ist als die genannten Beträge.
● Kann Rent‑a‑Bike van Dam bestätigen, dass die Fahrzeuge bei Diebstahl abgeschlossen waren, haftet der Mieter nicht für den Verlust und es werden keine zusätzlichen Kosten berechnet.
6. Kündigung
● Verstößt der Mieter vorsätzlich gegen die AGB, kann Rent‑a‑Bike van Dam die Nutzung der Dienste, der App und der Website beenden sowie das Konto deaktivieren und kündigen. Bei geringfügiger Verletzung wird der Mieter informiert, damit er den Verstoß beheben kann. Erfolgt dies nicht, werden Dienste, App und Website sofort beendet und das Konto deaktiviert und gelöscht.
● In diesem Fall hat der Mieter keinen Anspruch auf Rückerstattung von bezahlter Miete oder Mitgliedsbeiträgen.
● Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
7. Haftungsbeschränkung von Rent‑a‑Bike van Dam
● Rent‑a‑Bike van Dam haftet nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten für Schäden – außer bei Verletzungen des Lebens, Körpers oder der Gesundheit oder Ansprüchen aus Produkthaftung oder Garantieversicherung. Grundlegende vertragliche Pflichten sind Verpflichtungen, die für die Vertragserfüllung wesentlich sind und deren Einhaltung der Kunde erwarten darf.
● Bei Verletzung solcher Pflichten ist die Haftung auf vorhersehbare, typische Schäden beschränkt, sofern grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
● Die genannten Ausschlüsse oder Begrenzungen gelten gleichermaßen für verbundene Unternehmen, gesetzliche Vertreter, Mitarbeiter und Hilfspersonen.
8. Sonstiges
● Dieser Vertrag unterliegt ausschließlich dem niederländischen Recht, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Zwingende gesetzliche Bestimmungen, insbesondere aus dem Wohnsitzland des Kunden, bleiben unberührt.
● Ist der Mieter Kaufmann, öffentlich‑rechtliche juristische Person oder öffentlich‑rechtliches Sondervermögen, so ist für alle Streitigkeiten die niederländische Gerichtsbarkeit zuständig.
9. Störungen, Support und Begrenzung von Folgeschäden
● Rent‑a‑Bike van Dam bemüht sich um Verfügbarkeit und Funktion von Fahrrädern, Smartlocks und der App.
● Macht eine Störung oder technischer Defekt die Nutzung unmöglich, muss der Mieter dies umgehend über die App, WhatsApp oder E-Mail melden.
● Außerhalb der Öffnungszeiten besteht kein Anspruch auf Sofortunterstützung.
● Rent‑a‑Bike van Dam haftet nicht für indirekte oder Folgeschäden, wie Taxi-, Hotel- oder Ersatztransportkosten, verpasste Termine, entgangene Einnahmen, Reputationsschäden, Verzögerungen, Datenverlust oder Bußgelder. Die Gesamthaftung pro Vorfall ist begrenzt auf den niedrigeren Betrag von (i) dem Dreifachen des für die jeweilige Fahrt gezahlten Mietbetrags oder (ii) € 150.
●Nach eigenem Ermessen kann Rent‑a‑Bike van Dam eine Entschädigung leisten, etwa Rückerstattung (teilweise) oder Guthaben für zukünftige Nutzung.
10. Verbotene Nutzung, Bußgelder und Freistellung
● Verboten: (a) Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss; (b) zwei Personen auf einem Fahrrad; (c) Stunts oder rücksichtsloses Verhalten; (d) Verkehrs‑ oder Parkverstöße.
Bußgelder (inkl. MwSt):
Alkohol / Drogen: € 150
Zweiter Fahrgast: € 200
Stunts / gefährliches Fahren: € 250
Helm-/Lichtpflichtverletzung: € 75
● Alle von Behörden verhängten Sanktionen, Abschlepp- oder Gemeindekosten werden eins zu eins weitergegeben, zuzüglich € 25 Verwaltungskosten.
● Der Mieter stellt Rent‑a‑Bike van Dam von Ansprüchen Dritter frei, die aus der Nutzung des Fahrrads resultieren.
11. Parken, Umlagerung und „Lost Bike“-Regelung
● Fahrräder dürfen nur an zulässigen Orten abgestellt werden.
● Falsches Parken oder Zurücklassen zieht Umlagerungskosten gemäß Art. 3.2 nach sich.
● Wird das Fahrrad mehr als 50 km vom Abholort entfernt gefunden oder innerhalb von 7 Tagen nicht zurückgegeben, gilt es als vermisst (siehe Art. 5 „Tageswert“).
12. Risikoübernahme & zusätzliche Haftungsbeschränkung
● Der Mieter erklärt sich der Risiken der Teilnahme am Straßenverkehr mit Fahrrad oder E‑Bike bewusst und akzeptiert diese freiwillig.
● Der Mieter ist verantwortlich für das Tragen gesetzlich vorgeschriebener Schutzmittel (z. B. Helm) und die Einhaltung der Verkehrsregeln.
● Rent‑a‑Bike van Dam haftet nicht für körperliche Verletzungen oder materielle Schäden infolge falscher Nutzung, fehlender Schutzmittel oder Verkehrsregelnverstößen, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
● Rent‑a‑Bike van Dam haftet nicht für Störungen in Mobilfunknetzen, Internetzugang, GPS oder Bluetooth oder Schäden durch Hacking, Cyberangriffe, Malware oder unbefugte Nutzung von Kundenkonten. Der Kunde ist für die Sicherung seiner Zugangsdaten verantwortlich.
● Rent‑a‑Bike van Dam haftet nicht für entgangenen Gewinn, erwartete Ersparnisse, Reputationsschäden, Datenverlust oder Sanktionen Dritter.
13. Höhere Gewalt & Verfügbarkeit der Dienste
● Höhere Gewalt umfasst u. a. Stromausfälle, Netz‑ und Systemausfälle, extremen Wetterbedingungen, Pandemien, Cyberangriffe, staatliche Maßnahmen, Streiks, Krieg, Feuer, Naturkatastrophen und alle anderen Umstände, die außerhalb der zumutbaren Kontrolle liegen.
● Im Falle höherer Gewalt darf Rent‑a‑Bike van Dam Fahrten und/oder Reservierungen ohne Schadensersatzansprüche stornieren.
● Rent‑a‑Bike van Dam bemüht sich, Störungen innerhalb von 48 Stunden zu beheben; ein Versäumnis dieser Frist begründet keinen Anspruch auf Entschädigung.
14. Streitbeilegung
● Es gilt ausschließlich niederländisches Recht.
● Die Parteien bemühen sich, Streitigkeiten zunächst durch Mediation zu lösen.
● Wenn Mediation scheitert, werden Streitigkeiten durch das Niederländische Schiedsgerichtsinstitut (NAI) gemäß dessen Schiedsverfahrensordnung entschieden.
● Verbraucher behalten das Recht, – im Widerspruch zu Ziffer 14.3 – Streitigkeiten vor dem zuständigen Gericht an ihrem Wohnort vorzubringen.
Anlage B – Technische Anforderungen Smartphone & Netz
3.1. Der Mieter ist verantwortlich für ein Smartphone mit funktionierendem Bluetooth, GPS / Galileo und mobilen Daten.
3.2. Etwaige Kosten oder Störungen durch unzureichende Akkuladung, Datenverbindung oder Gerätefehler gehen zu Lasten des Mieters.
3.3. Die App unterstützt die zwei letzten Hauptversionen von iOS und Android; ältere Versionen werden nicht garantiert.