Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Definitionen
Fahrrad(er): die Fahrräder und E-Bikes, die von Rent-a-Bike van Dam zur Verfügung gestellt werden.
Hub oder Abholort: der mit einem Geotag versehene und über die App sichtbare Ort, an dem die Fahrräder abgeholt und zurückgegeben werden.
Mitglied: eine natürliche Person, die ein Abonnement bei Rent-a-Bike van Dam abgeschlossen hat.
Fahrer: die Person, die die Reservierung vornimmt und ein Fahrrad für sich und/oder einen oder mehrere Mitfahrer benutzt.
Mitfahrer: die Person, die ein von einem Fahrer gemietetes Fahrrad benutzt.
2. Anforderungen an Registrierung, Hardware und Software
Der Fahrer muss ein Profil erstellen und sich über die App registrieren, bevor er die Dienste nutzen kann.
Der Fahrer muss sicherstellen, dass die Rent-a-Bike van Dam zur Verfügung gestellten Informationen korrekt sind und ist verpflichtet, diese Informationen auf dem neuesten Stand zu halten.
● Das Mindestalter für die Nutzung der App und der Fahrzeuge beträgt 12 Jahre. Für die Nutzung eines E-Scooters in Deutschland ist ein Mindestalter von 16 Jahren erforderlich. In Dänemark dürfen Kinder unter 15 Jahren nur in Begleitung eines Erwachsenen ab 18 Jahren mit E-Scootern fahren.
● Der Fahrer benötigt ein Smartphone mit durchschnittlicher Hardwareleistung, das über einen Internetzugang verfügt und Bluetooth sowie die Satellitennavigationssysteme GPS und/oder Galileo nutzen kann. Die App erfordert iOS von Apple Inc. oder Android von Google Inc. als Betriebssystem.
3. Vertragszweck, Zahlung, Zustandekommen des Vertrages, Möglichkeiten der
Korrekturmöglichkeiten, Kündigung, Umzugskosten
3.1 Pay-As-You-Go
● Möchte der Fahrer nur ein Fahrrad mieten, muss er die Option „Fahrrad reservieren“ wählen.
● Eine Reservierung kann aus einem oder mehreren Fahrrädern bestehen und für den Fahrer selbst und/oder andere Mitfahrer vorgenommen werden.
● Die Darstellung des anklickbaren Buttons „Fahrrad auswählen und freischalten“ ist ein rechtsverbindliches Angebot von Rent-a-Bike van Dam an den Fahrer, seine ausgewählten Fahrräder gemäß diesen AGB und den in der App angezeigten Preisen zu mieten. Durch Anklicken des vorgenannten Buttons nimmt der Fahrer dieses Angebot an und der Vertrag kommt zustande und die Vermietung beginnt sofort.
● Der aktuelle Mietpreis wird während der Anmietung über die App angezeigt. Nach Bestätigung der Reservierung bucht Rent-a-Bike van Dam den Betrag, der der Tagesmiete des gemieteten Fahrrads entspricht, von der Kreditkarte des Fahrers ab. Dauert der Verleih länger als einen Tag (24 Stunden), reserviert Rent-a-Bike van Dam den Betrag für die nächsten 24 Stunden des Mietpreises des/der gemieteten Fahrrads/Fahrräder von der Kreditkarte des Fahrers. Am Ende der Mietzeit wird dem Fahrer der tatsächliche Mietpreis von seiner Kreditkarte abgebucht. Rent-a-Bike van Dam schickt dann einen Zahlungsnachweis für die Miete an das E-Mail-Konto des Fahrers.
● Der Fahrer hat das Recht, eine Reservierung zu stornieren, bis das Fahrrad zum ersten Mal während einer Anmietung abgeholt und entriegelt wurde. In diesem Fall wird der Mietpreis
In diesem Fall wird der Mietpreis für den Fahrer vollständig zurückerstattet und die Zahlung für die Reservierung wird storniert.
Der Verleih endet, wenn der Fahrer das/die Fahrrad/e an einem Abholort zurückgibt und in der App die Schaltfläche „Fahrrad abschließen und Fahrt beenden“ drückt und den Vorgang abschließt, bis das Ende des Verleihs in der App bestätigt wird. Alle Fahrräder und E-Bikes müssen gemäß den Anweisungen in der App physisch abgeschlossen werden.
● Wenn der Fahrer das Fahrrad abschließt, ohne an einem Abholort zu sein, und es nicht selbst zurückbringt, muss der Fahrer eine Umzugsgebühr von:
EUR 30 (inkl. MwSt.), wenn sich das Fahrrad innerhalb von 5 km vom nächsten verfügbaren Hub befindet.
EUR 60 (inkl. MwSt.), wenn das Fahrrad weniger als 15 km vom nächsten verfügbaren Hub entfernt ist. Bei weiteren Entfernungen wird der Fahrer nach den Kosten des Fahrzeugs berechnet.
Tageswert des Fahrrads, wenn das Fahrrad nicht mehr gefunden wird und die Fahrt nicht am Abholort beendet ist. Siehe Haftung im Falle eines Verlustes.
4. Defekte und Schäden am Fahrzeug
● Bevor der Mieter das Fahrzeug entriegelt und benutzt, sollte er es auf sichtbare Mängel oder Schäden überprüfen, einschließlich – aber nicht beschränkt auf – Reifen und Beleuchtung, Bremsen, Sattel und Lenker. Findet der Mieter Mängel oder Schäden, die die Nutzung des Fahrzeugs unsicher machen, muss er die Anmietung stornieren, indem er in der App auf „Anmietung stornieren“ drückt. Dem Mieter wird der Mangel oder Schaden nicht in Rechnung gestellt.
● Der Mieter und der Mitreisende dürfen niemals ein Fahrzeug benutzen, das nicht sicher zu benutzen ist (z. B. aufgrund eines Schadens oder eines Defekts).
5. Haftung des Mieters
● Der Mieter haftet für Schäden, die durch Diebstahl oder Beschädigung seines Fahrzeugs und des Fahrzeugs des Mitreisenden während der Mietzeit entstehen.
Der Mieter muss den Mietvertrag für sich selbst und für die Mitreisenden kündigen. Eine nicht ordnungsgemäß gekündigte Anmietung verlängert sich automatisch und dem Mieter werden die entsprechenden Reisekosten in Rechnung gestellt, wenn die Bedingungen erfüllt sind.
● Wird die Anmietung nicht gekündigt und kann dem Mieter die laufende Anmietung nicht in Rechnung gestellt werden, wird Rent-a-Bike van Dam den Mieter auffordern, das Fahrzeug zurückzugeben. Der Mieter muss dieser Aufforderung innerhalb von 48 Stunden nachkommen, andernfalls wird das gemietete Fahrzeug – sofern es nicht gefunden und bewegt wird – als verloren oder gestohlen betrachtet und der Mieter haftet dafür wie unten beschrieben.
Haftung für den Verlust des Fahrzeugs bei Diebstahl / Verlust – nein vereinbarte Einschränkung
● Hat der Mieter das Fahrzeug bei Verlust nicht mit dem Axa E-Schloss verriegelt, wird der Mieter über die Verlust- oder Diebstahlmeldung informiert und hat 48 Stunden Zeit, darauf zu reagieren. Reagiert der Mieter nicht, gilt das gemietete Fahrzeug – sofern es nicht gefunden und bewegt wird – als verloren oder gestohlen und der Mieter haftet. Wenn das Fahrzeug 7 Tage lang vermisst wird, hat Rent-a-Bike van Dam das Recht, dem Mieter die folgenden Beträge direkt von seiner Kreditkarte zu belasten, um Rent-a-Bike van Dam zu entschädigen:
Fahrrad: Tageswert des Fahrzeugs
E-Bike: Tageswert des Fahrzeugs
● Wird dem Mieter das Fahrzeug wie beschrieben als vermisst in Rechnung gestellt und wird es später wiedergefunden, erstattet Rent-a-Bike van Dam dem Mieter 60% des Betrages, wenn das Fahrzeug innerhalb von 60 Tagen nach der
wieder aufgefunden wird, und 30% des Betrages, wenn das Fahrzeug innerhalb von 90 Tagen nach der Vermisstenmeldung wieder aufgefunden wird. Wird das Fahrzeug mehr als 90 Tage nach der Verlustmeldung wiedergefunden, erhält der Mieter keine Erstattung.
● Dem Mieter wird ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass überhaupt kein finanzieller Schaden oder eine Wertminderung eingetreten ist, oder dass der finanzielle Schaden oder die Wertminderung wesentlich geringer ist als die oben genannten Beträge.
● Wenn Rent-a-Bike van Dam bestätigen kann, dass die Fahrzeuge zum Zeitpunkt des Diebstahls verschlossen waren, haftet der Mieter nicht für den Verlust des Fahrzeugs und es werden keine zusätzlichen Gebühren erhoben.
6. Beendigung
● Verstößt der Mieter schuldhaft gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, ist Rent-a-Bike van Dam berechtigt, die Nutzung der Dienste, der App und der Website zu beenden und das Konto zu deaktivieren und zu löschen. Im Falle eines geringfügigen Verstoßes Rent-a-Bike van Dam wird den Mieter informieren, damit er den Verstoß beenden kann. Wenn er den Verstoß nicht beendet, wird Rent-a-Bike van Dam die Dienste, die App und die Website sofort beenden und das Konto deaktivieren und löschen.
● Im Falle einer solchen Kündigung hat der Mieter keinen Anspruch auf Rückerstattung des gezahlten Miet- oder Mitgliedsbeitrags.
● Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt.
7. Haftungsbeschränkung Rent-a-Bike van Dam
● Rent-a-Bike van Dam haftet für Schäden – außer bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten – bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz oder einer Garantieversicherung nur, wenn diese von Rent-a-Bike van Dam vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden sind. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, die
die zur Erreichung des Vertragszwecks notwendig sind und auf deren Erfüllung der Kunde vertrauen darf (Kardinalpflichten).
● Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet Rent-a-Bike van Dam nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser durch grobe Fahrlässigkeit verursacht wurde.
● Die vorstehenden Haftungsausschlüsse bzw. -beschränkungen gelten entsprechend für Ansprüche gegen mit Rent-a-Bike van Dam verbundene Unternehmen, gesetzliche Vertreter und sonstige Mitarbeiter von Rent-a-Bike van Dam sowie deren Erfüllungsgehilfen.
8. Diverses
● Dieser Vertrag unterliegt dem niederländischen Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG). Die gesetzlichen Bestimmungen über die Beschränkung der Rechtswahl und die Anwendbarkeit zwingender Vorschriften, insbesondere des Landes, in dem der Mieter als Verbraucher seinen Wohnsitz hat, bleiben unberührt.
● Ist der Mieter Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist das Gericht für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen Rent-a-Bike van Dam und dem Mieter zuständig.